Ihr Kanalisations-Hausanschluss in guten Händen

Das Meier-Team kümmert sich um die Kontrolle, die allfällige Sanierung und die Dichtheitsprüfung.

Falls auch Ihr Kanalisations- Hausanschluss zu den vielen sanierungsbedürftigen Abwasserleitungen in der
Schweiz zählt, sind wir Ihr regionales Reparaturteam.

Wichtige Information für Sie als Grundeigentümer/in

Falls auch Ihr Kanalisations-Hausanschluss zu den vielen sanierungsbedürftigen Abwasserleitungen in der Schweiz zählt, sind wir Ihr regionales Reparaturteam.

Hintergrund
Ihr Kanalisations-Hausanschluss muss von Gesetzes wegen saniert werden, wenn die Kontrolle mittels Kanalfernsehen ergeben hat, dass Ihr Abwasserrohr nicht dicht ist.

Nutzen
Die Sanierung verhindert, dass Abwasser durch den Boden ins Grundwasser sickert und letztlich in unser aller Trinkwasser landet.

Welcher der drei Fälle trifft auf Sie zu?

Fall 1
Die Kontrolle mittels Kanalfernsehen wurde von Ihrer Gemeinde bereits durchgeführt und hat ergeben, dass Ihr KanalisationsHausanschluss saniert werden muss.

Unser Angebot: Die vorgeschriebene Sanierung Ihres Kanalisations-Hausanschlusses wird von uns fachmännisch geplant und ausgeführt.

Fall 2
Ihnen liegt ein Schreiben Ihrer Gemeinde vor, welches besagt, dass Sie den Zustand Ihres Kanalisations-Hausanschlusses mittels Kanalfernsehen selbst kontrollieren müssen.

Unser Angebot: Wir koordinieren die vorgeschriebene Kontrolle Ihres Kanalisations-Hausanschlusses mittels Kanalfernsehen. Sollte eine Sanierung erforderlich sein, zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten auf.

Fall 3
Sie haben noch kein Schreiben Ihrer Gemeinde erhalten oder es liegt ein anderer Fall vor. Sie möchten sich zum Thema Kanalisations-Hausanschluss beraten lassen.

Unser Angebot: Wir beantworten Ihre Fragen zum Thema Kanalisations-Hausanschluss und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

In allen Fällen:

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche, fachliche und unverbindliche Beratung.

062 721 71 07
info@tiefbauag.ch
wasserleitungsbruch.ch

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Was ist ein Kanalisations-Hausanschluss?

Ein Kanalisations-Hausanschluss ist eine Anschlussleitung von der öffentlichen Kanalisation bis in das Gebäude. Sie ist Teil der privaten Abwasseranlagen. Für den Unterhalt des Kanalisations-Hausanschlusses ist gemäss den gesetzlichen Vorschriften der Grundeigentümer verantwortlich (Art. 6 und Art. 15 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer; GSchG vom 24. Januar 1991).

NBR-Rohre sollten mittels Inliner saniert werden
Bei älteren Gebäuden wurden früher meist Betonrohre eingesetzt. Erfahrungsgemäss sind diese nicht dicht. Hier sanieren wir mit der Inliner-Methode. Bei der grabenlosen Technik werden die defekten Abwasserrohre von innen neu ausgekleidet und abgedichtet.

Und wenn ein Graben erforderlich ist?
Zugegeben: Eine offene Bauweise, bei der das Erdreich um den beschädigten Rohrabschnitt ausgegraben wird, sieht weniger hübsch aus. Sie können jedoch unbesorgt sein: Wir stellen Ihren Garten unter allen Umständen wieder instand – dank unserer Partnerfirma, der A. Meier Gartenbau AG.

Dokumentationspflicht nach vorgenommener Reparatur
Sobald die Reparatur an Ihrem Kanalisations-Hausanschluss ausgeführt ist, muss diese dokumentiert und auf Dichtheit geprüft werden. Auch hier führen wir für Sie die vorgeschriebenen Arbeiten mittels Kanalfernsehen aus.

Wir klären für Sie eine Kostenbeteiligung ab
In gewissen Fällen beteiligt sich die Gebäudeversicherung an den Kosten zur Sanierung Ihres Kanalisations-Hausanschlusses. Wir beraten Sie und nehmen den Termin zur Abklärung mit einer Schadenexpertin oder einem Schadenexperten wahr.

Unsere Dienstleistungen

  • Defekte Kanalisationen und Schächte instand stellen
  • Wasserleitungsbrüche beheben
  • Abbrucharbeiten
  • Aushubarbeiten und allg. Baggerarbeiten
  • Rohrverlegungsarbeiten
  • Werkleitungen
  • Fundamente aller Art
  • Natursteinmauern und Hangsicherungen
  • Entwässerungen
  • Muldendienst und Transporte
  • Kundenarbeiten